JobBike
Mit dem Zweivertragsleasing-Konzept „JobBike“ ist der Arbeitgeber von den üblichen Problemen, die mit einem Leasingvertrag und der arbeitsvertraglichen Überlassungsvereinbarung verbunden sind, geschützt. Der Arbeitgeber kann von allen Kostenrisiken befreit werden. Die Abwicklung von Schadensfällen sowie die Abrechnung der Wartungskosten erfolgt direkt zwischen AMS und Arbeitnehmer.
Die Vorteile der Komfortlösung auf einen Blick:
-keine Leasingverpflichtung des Arbeitgebers
-keine Abwälzung der Sach- und Preisgefahr
-keine arbeitsrechtlichen Risiken
-keine Kosten bei Beendigung des Entgeltanspruchs
-keine Mehrkosten bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
-keine Bilanzierungspflicht gemäß IFRS 16
Der Arbeitgeber darf, in der Zweivertragslösung, ab dem ersten Monat – also ohne Wartezeit – jedes Dienstrad an AMS zurückgegeben und das Vertragsverhältnis mit AMS vorzeitig beenden, sobald das Arbeitsverhältnis oder der Entgeltanspruch des Arbeitnehmers beendet ist. Egal, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis gekündigt haben. Die Quote für die vorzeitige Rückgabe darf 100% betragen. Eine Nachbelastung kann ausgeschlossen werden.